Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, Entwicklung, Modernisierung, Aufteilung (insb. WEG) und Veräußerung eigener Grundstücke und Gebäude sowie deren Zwischenvermietung; Planung, Steuerung und Durchführung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen für eigene Rechnung; An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken für eigene Rechnung; Halten von Beteiligungen an Objektgesellschaften. Keine Vermittlung fremder Immobilien, keine Verwaltung fremden Grundbesitzes und keine Tätigkeiten, die eine behördliche Erlaubnis nach §§ 34c/34i GewO erfordern; insbesondere keine Bauträger-/Baubetreuertätigkeit mit Entgegennahme von Erwerbergeld.