Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin für GmbH & Co. KGs, an denen die Gesellschafter der GmbH ebenfalls beteiligt sind (im Folgenden die „Projektgesellschaften“) und die die Projektierung, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Willich und der Stadt Meerbusch zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze, insbesondere § 109 GO NRW (Einhaltung der Wirtschaftsgrundsätze) und die anderen Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beachtet werden und der öffentliche Zweck gemäß § 107 a GO NRW nachhaltig erfüllt wird.