Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Bereitstellung von projektbezogenem Fachpersonal sowie die Erbringung von betrieblichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Dritte, insbesondere für Beratungsunternehmen. Die Tätigkeiten werden überwiegend in der grafischen und verpackenden Industrie ausgeübt. Die Gesellschaft erbringt keine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.