Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Grundbesitz bzw. grundstücksgleichen Rechten, Markenrechten und Gesellschaftsbeteiligungen, sowie die Übernahme der Geschäftsführung, der persönlichen Haftung und der Vertretung anderer Gesellschaften bzw. Unternehmen.