Handelsregister B des Amtsgerichts Krefeld
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Nummer der Firma:
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HRB 21177
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Trend Power Technology (Germany) GmbH
b)
Willich
Geschäftsanschrift:
Akira-Okada-Straße 3f, 47877 Willich
c)
Die Forschung und Entwicklung, die
Unterstützung von Vertrieb und Marketing,
die Kundenbetreuung, der Kundendienst
und die Wartung von Batterieprodukten,
ferner der Handel mit und der Import/Export
von Batterieprodukten und Zubehör.
325.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann
Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
Sung, Wei-Jer, Hsinchu / Taiwan, *XX.XX.1975
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Überlingen (bisher Amtsgericht Freiburg im
Breisgau HRB 728662) nach Willich, die Änderung in § 2
(Gegenstand des Unternehmens) und die Änderung in § 3
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00
EUR um 300.000,00 EUR auf 325.000,00 EUR beschlossen.
a)
28.07.2025
Bungert
Abruf vom 05.10.2025