| Gegenstand | Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Hílfe für Menschen mit Behinderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für FlüchtIinge und Vertríebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschlíeßlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Erbringung von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe; díes umfasst beispielsweise Schulbegleitungen, Schulsozialarbeit, ambulante Erziehungshílfen, den Betrieb von Ganztagsangeboten (z. B. OGS) sowie Wohngruppen; den Aufbau und Betrieb therapeutischer und pädagogischer Einrichtungen, insbesondere eines Autismus-Therapie-Zentrums sowie naturpädagogischer Projekte (z. B. Schulbauernhof), Maßnahmen zur Unterstützung und Integration von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund (z. B. durch Beratung, Case Management und Begleítung), die Entwicklung und Überlassung von Software und digitalen Lösungen, die der pädagogischen Arbeit, der Therapie oder der Verbesserung der Strukturen der Wohlfahrtspflege (z. B. Kooperation zwischen Trägern und Kostenträgern) dienen, die Anmietung, den Erwerb und den Betrieb von Immobilien, die unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt werden. |