Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und die Veräußerung von Immobilien sowie die Vermittlung und Vermietung von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ferner kann die Gesellschaft Sanierungs-, Modernisierungs- und Bauträgermaßnahmen durchführen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.