Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften und Immobilien sowie von Wertpapieren, einschließlich Aktien, Kryptowährungen und sonstigen digitalen Vermögenswerten. Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus und nimmt keine aktive unternehmerische Einflussnahme auf verbundene Unternehmen.