Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die fachgerechte Restaurierung von Werken des Künstlers Prof. Dr. Adolf Luther. Die Adolf-Luther-Stiftung ist insoweit berechtigt, der Gesellschaft Weisungen für deren Arbeit zu erteilen, die von der Gesellschaft zu befolgen sind. Das betrifft insbesondere Rekonstruktionen, soweit diese im Rahmen der Restaurierung eines Werkes erforderlich sind bzw. von der Adolf-Luther-Stiftung gewünscht werden.