Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Förderung der Handwerkswirtschaft, der Interessen der Mitglieder der Kreishandwerkerschaft und der angeschlossenen Innung und der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen. Hierzu gehört insbesondere der Vertrieb von Medien aller Art, die Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Fortbildungen und das Angebot von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen auch gegenüber Innungsmitgliedern und Handwerksbetrieben. Eine Konkurrenztätigkeit zu dem handwerklichen Betätigungsfeld der Innungsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Niederrhein findet nicht statt.