Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, unter anderem durch Erwerb, das Halten und die Veräußerung von kapitalmarktorientierten Produkten, von Unternehmensbeteiligungen gleich welcher Art oder Immobilien und alle mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.