Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb von Unternehmen oder Anteilen an Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, gleich welcher Rechtsform und gleich ob im In- oder Ausland, sowie alle mit den vorgenannten Angelegenheiten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte.