Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung und die gelegentliche Veräußerung eigenen Grundvermögens sowie die Projektierung, die Entwicklung, die Errichtung und die Vermietung sowie der mittelbare oder unmittelbare Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen und Unternehmensteilen.