Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt sowie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, schwerpunktmäßig im Innovations-, Transformations- und Projektmanagement. Dies kann auch die (interimistische) Übernahme von Schlüsselpositionen bzw. die Stellung von Geschäftsführern für andere Gesellschaften beinhalten.