Handelsregister B des Amtsgerichts Krefeld
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Nummer der Firma:
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HRB 20301
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KFZ-Sachverständigen Büro S&H GmbH
b)
Krefeld
Geschäftsanschrift:
Borsigstraße 5, 47809 Krefeld
c)
Die Tätigkeit als KFZ-Sachverständiger,
insbesondere die Bewertung von
Kraftfahrzeugen aller Art, Erstellung von
Gutachten, Schadensermittlung, Prüfung
von Reparaturen, technische Beratung und
alle damit in Zusammenhang stehenden
Geschäfte.
Ferner die Verwaltung von eigenen
Vermögenswerten aller Art sowie die
Beteiligung an anderen Unternehmen.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann
Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
Scharefi, Hamid, Krefeld, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Scharefi, Samir, Krefeld, *XX.XX.1991
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2024
a)
12.03.2024
Schußmüller
2
26.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um
1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen.
a)
06.09.2024
Bungert
Abruf vom 31.12.2024