Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Investieren und Verwalten des Vermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft kann auf den vorgenannten Geschäftsgebieten selbst tätig werden oder solche Aufgaben verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG übertragen; sie kann insbesondere ihren Betrieb ganz oder teilweise in solche Unternehmen ausgliedern.