Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Liquidatoren kann Einzelvertretungsbefugnis sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.