Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Sozial Servicegesellschaft Kempen gGmbH und der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Erwerb von Grundstücken und deren Überlassung an die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist", die Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen (insbesondere Catering-Leistungen) sowie die Erbringung von Leistungen des Facility-Managements (insbesondere Reinigungsleistungen und Dienstleistungen im Bereich Pflege und Unterhaltung von Liegenschaften und Außenanlagen) an die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist".