Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alle oder einzelne Geschäftsführer können zur Einzelvertretung ermächtigt und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, und zwar auch der einzige Geschäftsführer, oder allein oder mit der Gesellschaft alle Geschäftsanteile hält.