Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
1) Die Erbringung von Beratungs- und Coaching Dienstleistungen, speziell in Wirtschafts- und Managementfragen sowie das personenbezogene Coaching, das Coaching für Familien, Coaching im Rahmen der Managementausbildung und -weiterbildung, die Betreuung von Unternehmen und Einzelpersonen durch Mentoren, die Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. 2) die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Durchführung und des Managements von Transaktionen und Akquisitionen, Fusionen, Unternehmensliquidationen einschließlich des Erwerbs von Beteiligungen. 3) die Produktion und der Vertrieb von Musik auf analogen Tonträgern, digitalen Formaten, Live Events und alle Dienstleistungen, die sich in diesem Umfeld ergeben.