Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Vermittlung des Erwerbs, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung sowie ähnlicher Rechtsgeschäfte mit Bezug zu bebauten und unbebauten Immobilien. Der Gesellschaftszweck umfasst auch die Durchführung von Beratungsleistungen in Bezug auf die vorgenannten Bereiche.