Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Vertrieb der von JAVELOT SAS erstellten Software in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Installation der von der JAVELOT SAS hergestellten Hardware und die Betreuung ihrer Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Gesellschaft bietet Genossenschaften und Getreidehändlern seine Dienste an, um das Nacherntemanagement von Getreide nachhaltiger, effizienter und einfacher zu gestalten.