Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundbesitz einschließlich Erbbaurechte und Wohnungs- und Teileigentum im Sinne von § 1 Absatz 2 und Absatz 3 WEG sowie die Vermietung und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz einschließlich eigener Erbbaurechte und eigenem Wohnungs- und Teileigentum im Sinne von § 1 Absatz 2 und Absatz 3 WEG.