Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Die Entwicklung von Ärztehäusern, Gesundheitszentren, Apotheken und Arztpraxen einschließlich entsprechender Betreibermodelle (Gemeinschaftspraxen, MVZ sowie Kooperationsstrukturen, jeweils auch interdisziplinär ausgerichtet), b) Die Entwicklung und der Bau der Apotheken und der Arztpraxen der Zukunft und c) Die Verwaltung der Immobilien und der Beteiligungen an Unternehmen mit strategischen Zielen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf die vorstehend aufgeführten Tätigkeitsbereiche.