Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von digitalen Dienstleistungen, wozu auch Webdesign, Web- und Softwareprogrammierung, Beratungs- und Serviceleistungen sowie Fotografie, wie z.B. Personal- oder Imagefotos, und Videoproduktion (Imagevideos, Produktvideos etc.) und die Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art gehören, sowie der Verkauf von digitalen Produkten, wie z.B. Templates, E-Books, Plugins.