Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vertrieb, Planung, Installation und Betrieb von Energielösungen und dezentralen Energiesystemen; Planung und Errichtung sowie Service an elektrischen Geräten und Anlagen aller Art; ferner die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden und seinen Belangen dienenden Geschäfte.