Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Die Entwicklung, der Bau, die Vermarktung, der Verkauf, die Vermietung und Wartung von Anlagen zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten sowie die Lizensierung entsprechender Verfahren.