Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Betreiben eines Kredit-Online - Marktplatzes, die Vermittlung von Darlehensverträgen zwischen Kreditnehmern und Kreditbanken, die Vermittlung von Kapitalanlagen Verträgen zwischen Kapitalanlegern und Kapitalanlage Banken. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligten und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen, Beratungsdienstleistungen jeglicher Art besonders im Zusammenhang mit Finanzierungen und Immobilien.