Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die wissenschaftliche Betratung, Begutachtung und Weiterbildung, die Organisation wissenschaftlicher Events, die Entwicklung von digitalen Werkzeugen und Services (im Medizinbereich) und deren Bereitstellung und Lizenzierung, der Erwerb von Lizenzen und Erfindungen sowie Verwaltung fremder Lizenzen und Erfindungen.