Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere die Ausübung der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft führt keine nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer) genehmigungspflichtigen Geschäfte durch. Ebenso tätigt die Gesellschaft keine Bank- und Finanzierungsgeschäfte im Sinne des § 1 KWG.