Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Betrieb einer Stahl- und Metallbauschlosserei, insbesondere die Herstellung von Feuerschutzabschlüssen, Fenstern und Fassaden und anderen Stahlbauarbeiten, Treppen- und Balkongeländern, Zaun- und Toranlagen sowie Überdachungen, und die Durchführung von Reparaturarbeiten.