Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, einschließlich sämtlicher mit der Holdingeigenschaft verbundenen Tätigkeiten wie Zentrale Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen, sowie die Koordination der Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt mit anderen Unternehmen Verträge, insbesondere Betriebsführungsverträge abzuschließen und die Verwaltung, die Vermittlung und der Verkauf von Immobilien, sowie die Durchführung aller Art von Geschäften, die mit der Verwaltung, der Vermittlung und dem Verkauf von Immobilien in Zusammenhang stehen.