Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Care-Immobiliengesellschaft mbH, der Evangelische Altenhilfe Krefeld gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Evangelische Kinder- und Familienhilfe Krefeld gGmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Erbringung von Dienstleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich einschließlich der Speisenlieferung an Einrichtungen der Evangelische Altenhilfe Krefeld gGmbH, der Evangelische Kinder- und Familienhilfe Krefeld gGmbH, des Evangelischen Gemeindeverbands Krefeld und an Einrichtungen Evangelischer Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Krefeld - Viersen sowie die Speisenlieferung an sonstige Dritte.