Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Coachings, Beratungen und Dienstleistungen über das Internet; außerdem die Entwicklung und Durchführung von Online-Promotionen für Dritte, der Aufbau von Online-Projekten sowie die Durchführung von Beratungen im Bereich des Internet-Marketings, sowie die Entwicklung, die Vermarktung und der Verkauf damit zusammenhängender Produkte.