Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Herstellung und Montage von baulichen und technischen Maßnahmen im Brandschutz sowie die Durchführung von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierung; der Handel mit zugehörigen Produkten; die Erbringung zugehöriger Dienstleistungen, der Handel und Montage genormter Fertigbauteile; die Durchführung von Kernbohrarbeiten und damit verbundene weitere Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten; der Erwerb bzw. die Beteiligung an weiteren Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.