Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Der kommerzielle Handel mit und die Herstellung von Medikamenten, Medizinprodukten und sonstigem Bedarf sowie die Einbringung von hiermit in Zusammenhang stehenden kommerziellen pharmazeutischen und medizinischen Beratungsdienstleistungen im In- und Ausland.