Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche- oder Wohnräume (2) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und Baubetreuer (3) die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungs- und Teileigentümern oder die Verwaltung von Miet- oder Pachtverhältnissen oder von Wohn- oder Gewerberäumen für Dritte (4) der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken (5) die Beratung hinsichtlich- und die Vermittlung von Immobiliardarlehen nach §34i GewO.