Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V ("MVZ") zur Erbringung aller hiernach zulässiger vertragszahnärztlicher, privatzahnärztlicher und sonstiger zahnärztlicher und nichtzahnärztlicher Leistungen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.