Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die Gründung von Unternehmen sowie das Halten und Verwalten eigener Unternehmensbeteiligungen. Die vorgenannten Tätigkeiten kann die Gesellschaft ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, kann sie unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Beteiligungsverwaltung beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.