Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) die Entwicklung von Software und Verkauf von Softwarenutzungslizenzen sowie individuellen Softwareanpassungen nach Kundenwunsch, b) die Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen zu der entwickelten Software, c) Erbringung von IT-Dienstleistungen im Rahmen der Bereitstellung von Software und d) der Handel und die Vermietung von Hard- und Software.