Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Das Anbieten von zugelassenen und zertifizierten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung um Personen an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen gem. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und Nr. 5 SGB III sowie darüber hinaus sämtliche Leistungen nach § 45 SGB III, mithin Leistungen im Sinne von Maßnahmen zur beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt sowie Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmen zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit.