Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ge-schäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der WeGrow CropTec GmbH & Co. KG mit Sitz in Tönisvorst, deren Gegenstand die Produktion und der Vertrieb von Jungpflanzen ist, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen und für diese die Geschäfte zu führen.