| Gegenstand | 1. Der Erwerb eines oder mehrerer Gebäude, die als Gebäude für Dienstleistungen aller Art, Gewerbeansiedlung sowie privates Wohnen oder mit ähnlichen lnhalten bezeichnet sind sowie der Erwerb weiterer geeigneter Gebäude, die dem Geschäftszweck entsprechen können. 2. Beauftragen von Gewerken aller Art zur Vornahme notwendiger baulicher Maßnahmen, um die Gebäude dem Geschäftszweck entsprechend zu erstellen, instand zu setzen oder zu modernisieren. 3. Verwaltung und Betrieb der Gebäude, die unter der in § 2 Abs. 1 bezeichneten Art fallen, soweit dies jeweils keiner staatlichen Genehmigung bedarf. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den vorstehenden Zwecken zu dienen geeignet sind, insbesondere, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. 5. Die Projektentwicklung von unbebauten und bebauten Grundstücken im ln- und Ausland, die im Eigentum Dritter oder im eigenen Eigentum befindlich sind, dergestalt, dass Verhandlung mit Eigentümern und Behörden durchgeführt werden. Baumaßnahmen wie Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Erstellung derselben wie Parkflächen und Erdarbeiten sowie die Erstellung von ergänzenden Tiefbau- und Hochbauarbeiten können fremdvergeben oder auch selbst durchgeführt werden. 6. Die branchenübergreifende Beratungsleistung für Unternehmen aller Art sowie die Erstellung und Umsetzung von Marketingstrategien, Produkteinführungen und Vertriebskonzepten, soweit dies keiner staatlichen Genehmigung bedarf. Die Beratungsleistungen umfassen von allgemeiner Unternehmensberatung im kaufmännischen Bereich auch tum around-Beratungen und Strategien, Prozessoptimierung und Beratungen im Qualitätsmanagement. Die Erstellung von strategischen Marketingkonzepten, Markteinführungen von Produkten sowie die Erstellung und Umsetzung von Werbestrategien und der dazu gehörigen jeweiligen branchenbezogenen Einzelmaßnahmen, soweit dies gleichfalls keiner staatlichen Genehmigung bedarf. 7. Die Durchführung, Organisation und lnitiierung von kulturellen, kunst- oder kulturpolitischen Veranstaltungen aller Art sowie der Erwerb, das Ausstellen, das Verleihen und die Veräußerung von Kunst-, Kultur- und Ausstellungsgegenständen. |