Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Durchführung von nationalen und internationalen Transportgeschäften nebst dazugehöriger Logistik, Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, Handel mit frischen und verpackten Lebensmitteln und Getränken, Handel mit elekronischen Haushaltsgeräten, Handel mit Textilien, Handel mit Stahl, Handel mit Baumaterial.