Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung und Anlage von Vermögen zur Erzielung von Überschüssen und zur Vermögensbildung. Der Gesellschaftszweck soll insbesondere dadurch gefördert werden, dass die Gesellschaft in Wertpapiere, in Grundbesitz oder in Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften/Personengesellschaften investiert.