Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden
- Reparaturen/Instandsetzungen und Wartungen an Fenstern, Türen, Geräteraumtoren und anderen Metallbauelementen - Austausch von Bestandsanlagen oder Umrüstungen - Brandschutz (Lieferung und Montage von Türelementen u.a. der Brandschutzklasse F30, F60 bis hin zu F90, Lieferung und Montage diverser Feststellanlagen) - allgemeine Reparaturarbeiten diverser Bauelemente für die Städte und Industriekundschaft - Wiederverkauf von diversen Beschlags- und Bauelementen.