Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von IT-, Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Groß- und Einzelhandel samt Import und Export von Waren, insbesondere in den Bereichen Elektronik, Bekleidung, Nahrungsergänzung, Spielzeug, Sport und Freizeit sowie Haus und Garten über Internetplattformen, der Aufbau, Handel und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops - samt Entwicklung, Herstellung sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen oder Produkten in diesem Zusammenhang - sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.