Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Ge-sellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit ei-nem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann einem o-der mehreren Geschäftsführern das Recht eingeräumt wer-den, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Den Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkun-gen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Immobilien. (2) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Betriebs-stätten und Zweigniederlassungen im In- und Aus-land zu errichten sowie alle Geschäfte zu betrei-ben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.