Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesell-schaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefug-nis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Vollhafterstellung in der Peter Inderbiethen Verpachtung GmbH & Co. KG mit Sitz in Nettetal.