Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsfüh-rer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsfüh-rer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Be-schränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien, die Errichtung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken zum Zwecke der Verwaltung eigenen Vermögens, und die Vermietung/Verpachtung der eigenen Immobilien. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens.